Die Abgabefristen für die Steuererklärung 2018 wurde durch eine gesetzliche Regelung bis zum 31.07.2019 verlängert. Die Abgabe kann damit zwei Monate später als bisher erfolgen. Für beratene Steuerpflichtige endet die Abgabefrist erst am 28.02.2020. Eine Bearbeitung der Steuererklärung 2018 erfolgt durch das Finanzamt bereits ab März dieses Jahres. Eine Bearbeitung vor diesem Zeitpunkt ist nicht möglich, da bis Ende Februar noch Daten von Arbeitgebern, Versicherungen usw. an die Behörden übermittelt werden. Für die elektronische Steuererklärung ab 2017 gilt, dass Belege grundsätzlich nicht mehr eingereicht werden müssen. Die Belege sind aufzubewahren und auf Anforderung der Finanzämter vorzulegen.
Abgabefristen für die Steuererklärung 2018