Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten hängt von der Art der Dokumente ab: -10 Jahre für Handelsbücher, Buchführungsbelege, Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge, Steuerbescheide usw. -6 Jahre für z. B. empfangene und versendete Handels- und Geschäftsbriefe -2 Jahre für z. B. Mindestlohn- Aufzeichnungen Daneben gibt es aber auch noch branchenspezifische Besonderheiten, die besondere Berufsgruppen zu bestimmten Aufzeichnungen und Aufbewahrung verpflichten, z. B. Ärzte, Therapeuten und Finanzunternehmen.
Aufbewahrungspflichten für geschäftliche Unterlagen