Das BMF hat mit Schreiben vom 28.01.2019 Auslegungsfragen zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG bei Betrieben gewerblicher Art als Schuldner der Kapitalerträge geklärt. Das Schreiben enthält u.a. allgemeine Ausführungen und Erläuterungen, Angaben zu Leistungen eines BgA mit eigener Rechtspersönlichkeit usw. Das Schreiben tritt an die Stelle des BMF Schreibens vom 11.09.2002, soweit sich für Veranlagungszeiträume vor 2018 aus gesetzlichen Vorgaben nichts anderes ergibt. Die Grundsätze sind in allen offenen Fällen anzuwenden.
Auslegungsfragen bei BgA