Unterschiedliche Steuersätze
Aufgrund einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion rechtfertigt die Bundesregierung in ihrer Antwort unterschiedliche Mehrwertsteuersätze im Zusammenhang mit der Abgabe von verzehrfertigen Speisen. Im Restaurant unterliegen diese Umsätze 19 Prozent, während verzehrfertige Speisen zum Mitnehmen