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Gewerbesteuer: Fernwärme

Wenn ein grundstücksverwaltendes Unternehmen nicht nur eigene, sondern auch ein fremdes Grundstück mit Fernwärme versorgt, dann schließt dies die erweiterte Gewerbeertragskürzung aus, so das Finanzgericht Berlin-Brandenburg. Diese Versorgung fremder Grundstücke mit Fernwärme stellt eine typische gewerbliche und keine vermögensverwaltende Tätigkeit

Ausfall Gesellschafterdarlehen

Die Hingabe von Gesellschafterdarlehen an Kapitalgesellschaften, an denen der Steuerpflichtige unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, begründet auch bei einem beträchtlichen Kreditvolumen weder die Eigenschaft als Marktteilnehmer noch überschreitet diese Tätigkeit ohne Weiteres die Grenze der privaten Vermögensverwaltung. Die gewerbliche Darlehenshingabe