Rückstellungen zu Altersteilzeitvereinbarungen
Durch den BFH wurde entschieden, dass für den sog. Nachteilsausgleich bei Altersteilzeitregelungen nach § 5 Abs. 7 des Tarifvertrages zur Regelung der Altersteilzeitarbeit (TV ATZ) mangels wirtschaftlicher Verursachung keine Rückstellungen passiviert werden dürfen. Der BFH vertritt die Ansicht, dass erst