Kassennachschau: Unterlagen
Betriebsprüfer dürfen bei der seit 2018 möglichen unangekündigten Kassennachschau weder die Privaträume des Unternehmers betreten noch die Geschäftsräume durchsuchen. Auch auf Kassendaten, die beim steuerlichen Berater liegen, können die Prüfer nicht sofort zugreifen. Ein Übergang zur steuerlichen Aussenprüfung ist jedoch