Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen
Für den befristeten Zeitraum 01.07.2020 bis 30.06.2021 wurde der ermäßigte Steuersatz für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen festgelegt. Ausgenommen sind die Abgaben von Getränken. Nach dem aktuellen BMF-Schreiben ist es nicht zu beanstanden, wenn zur Aufteilung des Gesamtkaufpreises von sog. Kombiangeboten aus