Niedersachsen-Soforthilfe Corona für Kleinunternehmen und Soloselbstständige
Zuschuss des Landes für Soloselbstständige und Kleinunternehmen, mit bis zu 49 Beschäftigten. Es wird ein Liquiditätszuschuss gestaffelt nach der Anzahl der Betriebsangehörigen bis zu 20.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Niedersachsen-Liquiditätskredit für kleine und mittlere Unternehmen
Kredit zur Liquiditätshilfe, der im ersten Schritt kleinen und mittleren Unternehmen einen Kreditbetrag bis 50.000 Euro zur Verfügung stellen kann. Ziel ist es, kleine und mittlere Unternehmen, die ein tragfähiges Geschäftsmodell haben und Perspektiven aufweisen, jedoch z. B. auf Grund von temporären Umsatzrückgängen im Zuge der Corona-Krise einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen, zu unterstützen.
Vorabankündigung – Soforthilfe vom Bund
In Kürze stellt der Bund ein Förderprogramm für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen bis 10 Beschäftigten zur Verfügung. Über die Förderung können von Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen bis zu 15.000 Euro beantragt werden. Erhalten Sie bereits die Förderung Niedersachsen-Soforthilfe Corona, dann können Sie ergänzend auch die Förderung des Bundes beantragen, wenn der Liquiditätsbedarf noch nicht gedeckt ist.
Wichtig: Noch stehen für das Bundesprogramm keine Antragsformulare zur Verfügung. Wir informieren Sie so schnell wie möglich. Bitte vermeiden Sie bis dahin telefonische Anfragen!