Besonders kleine Unternehmen und Solo-Selbständige können von den wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus stark betroffen sein. Die Bundesregierung stellt deshalb zusätzliche Soforthilfen von bis zu 15.000 Euro in Aussicht.
- Förderhöhe: Bis 9.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente). Bis 15.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate bei bis zu zehn Beschäftigten (Vollzeitäquivalente). Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 % reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.
- Voraussetzung: wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona. Unternehmen darf vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein. Schadenseintritt nach dem 11. März 2020.
- Antragstellung: möglichst elektronisch; Existenzbedrohung bzw. Liquiditätsengpass bedingt durch Corona sind zu versichern.
Einige Bundesländer ergänzen die Zuschüsse des Bundes und bieten Kleinunternehmen mit mehr Mitarbeitern teilweise höhere Zuschüsse. Bitte informieren Sie sich auf den Portalen der Länder. Dort finden Sie auch entspreche Informationen zur Antragsstellung.
⇒ mehr Informationen auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums
(Quelle: https:/www.bvbc.de/coronakrise)
Coronavirus: Kleinunternehmen und Solo-Unternehmen