Ab 1.1.2020 wurde die Ist-Besteuerungsgrenze von 500.000 EUR auf 600.000 EUR angehoben. Damit wird ein Gleichlauf zur bestehenden Grenze der Buchführungspflicht erreicht, die bereits seit
Marcel Kampers
Steuerberater und Fachberater für Unternehmensnachfolge e.V.