Um einen reibungslosen Übergang zu den MwSt-Vorschriften für den elektronischen Geschäftsverkehr zu gewährleisten, werden neue Vorschriften ab Januar 2021 gelten. Auch online-Marktplätze sollen ihren Beitrag zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs leisten. Es wird so sichergestellt, dass die Mehrwertsteuer auf Gegenstände, die von Logistikzentren in der EU aus verkauft werden, korrekt abgeführt wird. Der Verwaltungsaufwand für Unternehmen, die Gegenstände über das Internet verkaufen, soll gleichzeitig reduziert werden. Über das elektronische Unternehmer-Portal für die Mehrwertsteuer (OSS), können Unternehmer Ihren Mehrwertsteuerpflichten nachkommen. Für entgangene Mehrwertsteuer können online-Marktplätze haftbar sein, insbesondere im Zusammenhang mit Verkäufern aus dem Drittland.
Neues MwSt-Paket eCommerce