Ab Anfang diesen Jahres gelten neue Vorschriften für den online-Handel. Die neuen Regelungen sind wie folgt:
• Betreiber von elektronischen Marktplätzen müssen sich von den dort agierenden Händlern eine Bescheinigung über deren steuerliche Registrierung vorlegen lassen.
• Nach Mitteilung des Finanzamts über die Verletzung steuerlicher Pflichten eines Händlers müssen Marktplatzbetreiber sicherstellen, dass der betroffene Händler dort keine Waren mehr anbieten kann.
• Marktplatzbetreiber müssen bestimmte Daten zum Händler und dessen Umsätze aufzeichnen und den Finanzbehörden auf Nachfrage zur Verfügung stellen.
Bei Missachtung dieser Regelungen muss der Marktplatzbetreiber mit einer Inanspruchnahme als Haftender für Umsatzsteuerschulden des online-Händlers rechnen.
Online-Handel: neue Vorschriften ab 2019